Herzlich Willkommen in der Spielfarm!


Es warten Hüpfburgen, Klettertürme, eine Rodelbahn, eine Baby-Soft-Ecke und vieles mehr auf Kinder jeden Alters.

An Sonn- und Feiertagen bieten wir ab 10.00 Uhr unseren tollen Spielfarm-Brunch an (nur auf Anmeldung).

Bei uns können Kindergeburtstage z.B. im Kuhstall, Schweinestall, Hundestall oder Hühnerstall, aber auch andere festliche Anlässe gefeiert werden.

Das Tragen von Antirutsch-Socken ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen Pflicht!

Zum Ausdrucken:

Erlaubsnisformular für Kinder ab 6 Jahren, die ohne Erwachsenen bei uns spielen wollen.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist bei uns nicht gestattet!

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass offenes Feuer (Kerzen), sowie Tischfeuerwerke (Konfetti) ausdrücklich verboten sind!

 

Neu - Jeden Sonntag großer Spielfarm-Brunch (siehe Neuigkeiten)



Unsere Öffnungszeiten:

Montags Ruhetag (außer in den Ferien)
Dienstags bis Freitags:
      14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
Samstags, Sonn- und Feiertags und in den Ferien täglich 
      10.00 Uhr bis 18.30 Uhr

für Gruppen auch zu anderen Zeiten.

Ferien in Niedersachsen:

Osterferien:                   26.03. - 11.04.2012
Himmelfahrt/Pfingsten:   30.04. + 01.05. ; 17.05. + 18.05.;   28.05 + 29.05.

Sommerferien:               23.07. - 31.08.2012
Herbstferien:                  22.10. - 03.11.2012                                                             Weihnachtsferien:           24.12. - 05.01.2013



Tel.:0491 / 99 23 93 60



Bei schönem Wetter können sich die Kinder auch draußen austoben. Die Eltern können gemütlich auf der Terrasse sitzen und bei einer Tasse Kaffee ihren Sprößlingen zuschauen.








Auf dem Sandspielplatz können sich die Kleinen an der frischen Luft austoben.










Allgemeine Nutzungsbedingungen der Spielfarm Leer

  1. Die Nutzung der Spielanlage erfolgt auf eigene Gefahr, jedoch mit der Maßnahme, dass die Spielfarm dafür einsteht, dass sich die gesamte Spielanlage in einwandfreiem Zustand befindet und sämtliche Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden.
  2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten der Spielfarm geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird. Die Eltern/ Begleitpersonen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Handeln der Kinder mitverantwortlich und werden ausdrücklich gebeten, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.
  3. Die Aufgabe des Spielfarm- Personals ist die Regelung des Verkehrs in der Halle, das Unterbinden von grobem Unfug, das Kontrollieren der Spielgeräte und das Beaufsichtigen der gesamten Spielanlage. Die Anzahl der Spielfarm- Mitarbeiter wird der jeweiligen Besuchermenge angepasst.
  4. Anweisungen des Spielfarm- Personals und der Hallenordnung sind Folge zu leisten. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Kinderlandes gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung.
  5. Bei grobem Verstoß gegen die Hallenordnung oder Anweisungen des Personals können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Spielfarmleitung verwiesen werden. Dabei haben regelmäßig das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Spielfarm zu verlassen.
  6. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen der Geräte ist untersagt. Das Betreten der Spielanlage für Spielende mit Schuhen ist untersagt; bei der Benutzung sämtlicher Module der Spielfarm sind die Füße aus hygienischen Gründen mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden. Wir empfehlen Stoppersocken.
  7. Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in die Spielfarm gebracht werden; vor Allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlagen zu nehmen. Das gilt auch für Erwachsene.
  8. In der kompletten Spielfarm herrscht Rauchverbot. Raucherbereiche sind draußen auf der Terrasse.
  9. Sollten Schäden oder Verletzungen eingetreten sein, so melden Sie diese umgehend, in jedem Fall aber vor Verlassen der Spielfarm, der Hallenleitung.
  10. Innerhalb der Spielbereiche ist das Essen und Trinken untersagt!

Wir hoffen, dass dieses kleine "Regelwerk" auf Ihr Verständnis trifft.
Viel Spaß wünscht Ihnen die Spielfarm!